Gemeinschaftsschule

 

 

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§ 43 Schulgesetz - Gemeinschaftsschule
Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (OAPVO)
Siehe auch Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen
Siehe auch Wahlpflichtunterricht
Siehe auch Zuständigkeit in Personalangelegenheiten
Siehe auch Verfahrenshinweise zur Errichtung abschlussbezogener Klassenverbände an Gemeinschaftsschulen
Siehe auch OAPVO ab August 2021
Siehe auch Profilseminar

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein