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Landesverordnung über die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und die Zweiten Staatsprüfungen der Lehrkräfte (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Lehrkräfte II - APO Lehrkräfte II vom 24.Juni 2011)
Siehe auch Landesverordnung über die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und die Zweiten Staatsprüfungen der Lehrkräfte (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Lehrkräfte II - APO Lehrkräfte II) vom 22. Juni 2009 - Übergangsvorschriften bis 31. Januar 2015 
Siehe auch Landesverordnung über die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und die Zweiten Staatsprüfungen der Lehrkräfte (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Lehrkräfte II - OVP) vom 22. April 2004 - Übergangsvorschriften bis 31. Januar 2013 
 
Das Zertifikat für die Tätigkeit als Ausbildungslehrkraft 2004
Das Zertifikat für die Tätigkeit als Ausbildungslehrkraft 2006

Das Zertifikat für die Tätigkeit als Ausbildungslehrkraft außer Kraft! zum aufhebenden Erlass

(Erlass des MBF - 111 40 - v. 16. Juni 06 (unveröffentlicht))

1.
Die Ausbildung in den Schulen wird in der Regel von Lehrkräften wahrgenommen, die das Zertifikat für die Ausbildungstätigkeit erhalten haben. Neu berufene Ausbildungslehrkräfte sollen das Zertifikat in einem Zeitraum von zwei Jahren erwerben.

2.
Mit dem Zertifikat wird belegt, dass Ausbildungslehrkräfte Qualifizierungen im Bereich der allgemeinen Aufgaben als Ausbildungslehrkraft und in Fragen der Ausbildung in den Fächern und/oder Fachrichtungen wahrgenommen haben.

Qualifizierungen in den allgemeinen Aufgaben haben folgende Inhalte:

•          Intentionen und Vorschriften der Ausbildungs- und Prüfungsordnung

•          Aufgaben und Rolle der Ausbildungslehrkräfte

•          Grundsatze der Beratung / Intention und Form der Orientierungsgespräche

•          Funktion und Gestaltung des Portfolios

•          Fragen zur Planung, Durchführung und Analyse von Unterricht

•          Intention und Gestaltung des Ausbildungskonzepts

Qualifizierungen in den Fachrichtungs- und Fachdidaktiken haben u. a. folgende Inhalte:

•        Didaktische Konzeptionen des Fach- / Fachrichtungsunterrichts

•        Methoden des Fach- / Fachrichtungsunterrichts

•        Grundsatze der Planung, Durchführung und Analyse des Fach- / Fachrichtungsunterrichts

•        Diagnoseverfahren und Unterrichtsevaluation im Fach / in der Fachrichtung

3.
Für das Zertifikat werden neben den Qualifizierungen zu den allgemeinen Aufgaben der Ausbildungslehrkräfte in der Regel nur Qualifizierungen in den Fächern oder Fachrichtungen anerkannt, für die die Lehrbefähigung vorliegt (siehe § 9 Abs. 6 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung (OVP) vom 22. April 2004).

Für das Zertifikat sind insgesamt Qualifizierungen im Umfang von 60 Stunden nachzuweisen, davon jeweils mindestens 20 Stunden für den Bereich der allgemeinen Aufgaben sowie für den Bereich der Fachrichtungs- / Fachdidaktik.

4. 
Als Qualifizierung für die Tätigkeit als Ausbildungslehrkraft werden Veranstaltungen/Tätigkeiten anerkannt, die Themen des oben aufgeführten Katalogs zum Gegenstand haben. Es werden Veranstaltungen / Tätigkeiten berücksichtigt, die nicht länger als 6 Jahre vom Zeitpunkt der Antragsstellung zurückliegen.

 Anerkannt werden:

•      die Teilnahme an den spezifischen Veranstaltungen des IQSH für Ausbildungslehrkräfte,

•      die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaf3nahmen (auch anderer An­bieter),

•      die Teilnahme an Ausbildungsmodulen des IQSH,

•      die eigenverantwortliche Durchführung und Mitgestaltung von Ausbildungs­veranstaltungen, von Maßnahmen in der Fort- und Weiterbildung sowie Un­terrichts-, Personal- und Schulentwicklung (auch anderer Anbieter),

•      bisherige Ausbildungstätigkeiten in der Funktion einer Studienleiterin oder eines Studienleiters im Umfang von 32 Zeitstunden,

•      Lehrtätigkeiten an einer Universität / Hochschule im Umfang von 32 Stun­den,

•      bisherige mindestens dreijährige Mentorentätigkeit im Umfang von 16 Zeit­stunden.

Veranstaltungen werden in folgendem Stundenumfang anerkannt: 

 

halbtägige Veranstaltungen:

3 - 4 Stunden,

ganztägige Veranstaltungen:

6 - 8 Stunden,

zweitägige Veranstaltungen:

9 Stunden,

mehrtägige Veranstaltungen:

12 Stunden.

Weiterbildungsmaßnahmen des IQSH oder Ergänzungsstudiengänge werden mit insgesamt 16 Stunden anerkannt.

5.      Das Zertifikat wird auf Antrag einer Lehrkraft durch das IQSH ausgestellt. Dem Antrag, der über die Schulleitung eingereicht wird, ist der Nachweis von Qualifi­zierungen im Umfang von mindestens 60 Zeitstunden beizufugen. Im Antrag

sind die Lehrbefähigungen der Ausbildungslehrkraft zu benennen.

6.      Das Zertifikat ist für sechs Jahre ab Ausstellung gültig. Es kann auf Antrag je­weils um sechs Jahre verlängert werden, wenn die Teilnahme an Qualifizierun­gen im Umfang von mindestens 30 Stunden nachgewiesen wird. Zusätzlich sol­len Ausbildungstätigkeiten in der Schule wahrgenommen worden sein.

Dieser Erlass tritt zum 1. August 2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Erlass „Das Zertifikat für die Tätigkeit als Ausbildungslehrkraft" vom 29. September 2004 (als Rund­schreiben veröffentlicht) außer Kraft.

Vor dem 1. August 2006 ausgestellte Bescheide des IQSH, mit denen Qualifizierungen und Tätigkeiten anerkannt worden sind, behalten ihre Gültigkeit.

 Kiel, 16. Juni 2006                                                                                                

 gez.

Ulrich Keudel

Das Zertifikat für die Tätigkeit als Ausbildungslehrkraft außer Kraft! zum aufhebenden Erlass
(Erlass des MBWFK - 111 50 - v. 29.09.04)


Das Zertifikat wird auf Antrag einer Lehrkraft durch das Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen, Schleswig-Holstein (IQSH) ausgestellt. Dem Antrag, der über die Schulleitung eingereicht wird, ist der Nachweis von Qualifizierungen im Umfang von mindestens 60 Zeitstunden beizufügen.

2. Als Qualifizierung für die Tätigkeit als Ausbildungslehrkraft werden Veranstaltungen / Tätigkeiten anerkannt, die Themen des in Punkt 5 aufgeführten Katalogs zum Gegenstand haben.
Anerkannt werden u. a.:

• die Teilnahme an den spezifischen Veranstaltungen des IQSH für Ausbildungslehrkräfte (regionale Netzwerke),
• die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (auch anderer Anbieter),
• die Teilnahme an Ausbildungsmodulen des IQSH,
• die eigenverantwortliche Durchführung und Mitgestaltung von Ausbildungsveranstaltungen sowie Maßnahmen in der Fort- und Weiterbildung sowie Unterrichts-, Personal- und Schulentwicklung (auch anderer Anbieter).

3. Bis Juli 2006 werden

• bisherige Ausbildungstätigkeiten in der Funktion einer Studienleiterin oder eines Studienleiters im Umfang von 32 Zeitstunden,
• bisherige mindestens dreijährige Mentorentätigkeit im Umfang von 16 Zeitstunden
anerkannt.

4. Das Zertifikat ist zunächst für sechs Jahre ab Ausstellung gültig. Es kann auf Antrag um sechs Jahre verlängert werden, wenn die Teilnahme an Qualifizierungen im Umfang von mindestens 30 Stunden und Ausbildungstätigkeiten in der Schule nachgewiesen werden.

5. Das IQSH bietet für Lehrkräfte spezielle Veranstaltungen nach folgendem Modell an (Modell 32 + 32):

Säule A:
Allgemeine Aufgaben (Umfang: 32 Zeitstunden)
Säule B: Fachdidaktische Beratung (Umfang: 32 Zeitstunden)

Die Qualifizierungsangebote zu den allgemeinen Aufgaben haben u. a. folgende Inhalte:

• Die neue OVP: Auswirkungen für Ausbildung und Prüfung
• Ausbildungslehrkräfte: Aufgaben
• Beratung: Grundsätze und Orientierungsgespräche
• Portfolio: Funktion und Hilfen für Lehrkräfte in Ausbildung
• Unterricht-. Allgemeine Fragen der Planung, Durchführung und Analyse
• Ausbildungskonzept: Grundsätze und Beispiele

Fachdidaktische Qualifizierungsangebote (in der Laufbahn) haben u.a. folgende Inhalte:
• Didaktische Konzeptionen des Fachunterrichts
• Methoden des Fachunterrichts
• Grundsätze der Planung, Durchführung und Analyse von Unterricht
• Diagnoseverfahren und Unterrichtsevaluation

6. Ab dem Schuljahr 2006107 soll die Ausbildung in den Schulen von Lehrkräften wahrgenommen werden, die das Zertifikat für die Ausbildungstätigkeit erhalten haben oder die an einer Maßnahme zur Qualifizierung als Ausbildungslehrkraft teilnehmen.

(Ulrich Keudel)
 

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Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein