Schulversuch

berufsbildende Schulen

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§ 138 Schulgesetz Schleswig-Holstein  - Schulversuche, Erprobung anderer Mitwirkungsformen


Schulversuch nach § 10 Schulgesetz zur Durchführung der Erprobungsphase des Projekts „Weiterentwicklung der beruflichen Schulen zu regionalen Berufsbildungszentren (RBZ)
Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 21. Juli 2003 - III 51 - 3016.1
Die Erprobung neuer Lehr- und Lernverfahren und neuer schulischer Organisationsformen im Rahmen des Projekts „Weiterentwicklung der beruflichen Schulen zu regionalen Berufsbildungszentren (RBZ)“ ist zugleich ein Schulversuch nach § 10 Absatz 1 SchulG. Die nachfolgend aufgeführten Schulen nehmen an der Erprobungsphase des Projekts „Weiterentwicklung der beruflichen Schulen zu regionalen Berufsbildungszentren (RBZ)“ vom 1. August 2002 bis 31. Juli 2005 teil:

a) Als Erprobungsschulen

  1. Berufliche Schule des Kreises Dithmarschen in Meldorf mit der Beruflichen Schule des Kreises Dithmarschen in Heide
  2. Berufliche Schule des Kreises Herzogtum Lauenburg in Mölln
  3. Elly-Heuss-Knapp-Schule, Berufliche Schule der Stadt Neumünster
  4. Friedrich-List-Schule, Berufliche Schule der Hansestadt Lübeck - Wirtschaft - mit der Gewerbeschule I - Berufliche Schule der Hansestadt Lübeck - und der Gewerbeschule III - Berufliche Schule der Hansestadt Lübeck
  5. Gewerbliche Berufliche Schule der Stadt Flensburg
  6. Hanse-Schule für Wirtschaft und Verwaltung - Berufliche Schule der Hansestadt Lübeck - mit der Gewerbeschule II - Berufliche Schule der Hansestadt Lübeck

b) Als Kooperationsschulen

  1. Berufliche Schule des Kreises Stormarn in Ahrensburg
  2. Berufliche Schule des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe
  3. Berufliche Schule des Kreises Steinburg in Itzehoe
  4. Berufliche Schule des Kreises Schleswig-Flensburg in Schleswig
  5. Der Ravensberg - Berufliche Schule und Abendgymnasium - in Kiel

Die nach § 10 Absatz 3 SchulG vorgesehene Auswertung des Schulversuchs erfolgt im Zusammenhang mit der Auswertung der Erprobungsphase des Projekts „Weiterentwicklung der beruflichen Schulen zu regionalen Berufsbildungszentren (RBZ


Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein