Rechtsmittel 

Seite drucken


Rechtsmittelbelehrung
 § 57 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
§ 58 Absatz 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
Siehe auch Kleines Lexikon der Verwaltungssprache

Rechtsmittelbelehrungen

Bekanntmachung des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 2. Juli 2015 - III 147
(NBI.MSB.Schl.-H. 2015)

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat als zusätzlichen Weg neben der persönlichen und schriftlichen Einreichung von Anträgen und Schriftsätzen den so genannten "elektronischen Rechtsverkehr" eingerichtet. Dies hat Auswirkungen auf den gesetzlich erforderlichen Inhalt der Rechtsmittelbelehrungen von Verwaltungsakten. Betroffen sind alle Bescheide gegen die der Rechtsweg zum
Verwaltungsgericht gegeben ist. Das sind sämtliche Bescheide des MSB, die Widerspruchsbescheide der Schulen und Schulämter sowie bestimmte Ausgangsbescheide. In der Beratungspraxis des Schulrechtsreferates fallen häufig Variationen der Belehrungen auf, die den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen. Bitte überprüfen Sie auch sämtliche bestehenden Vordrucke/Vorlage etc., ob sie mit den in der Anlage angefügten Mustern übereinstimmen.

Die Vorlagen sind ab sofort zu verwenden. Für die zukünftige Verwendung werden die Musterbelehrungen auch auf der Homepage des-MSB www.schleswig-holstein.de (Schulrecht von A bis Z > Rechtsmittel) vorgehalten und erforderlichenfalls aktualisiert.


Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein