Raumakustik, Lärm

Gesundheit - Krankheit

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Broschüre über Raumakustik
Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung und Frauen vom 9. Oktober 2007 – III 234
(NBl. Schl.-H. 11-12/2007 S.392)

Die Broschüre über Raumakustik „Psst – Könnt ihr bitte leise sein?“ kann im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Senioren, VIIII 447, Adolf- Westphal-Straße 4, 24143 Kiel, bestellt werden. Die Broschüre kann auch im Internet unter www.sozialministerium.schleswig-holstein.de, Suchwort Raumakustik, heruntergeladen werden.


Broschüre über Raumakustik „Psst – Könnt ihr bitte leise sein?“

Psst! - Könnt ihr bitte leise sein? Raumakustik in Schulen

Studien belegen, dass die Lärmbelastung in den Schulen oftmals weit über den Grenzwert von 55 dB (A), der in der Richtlinie vom Verein Deutscher Ingenieure VDI 2058, Blatt 3 für Arbeitsplätze mit vorwiegend geistigen Tätigkeiten vorgeschrieben ist, liegt. Zum einen liegt dies an Störgeräuschen, die durch Aktivitäten der Kinder wie Unterhaltungen und Stühle rücken, entstehen. Zum anderen werden durch eine ungünstige Raumakustik diese Störgeräusche verstärkt. Hierdurch können in lauten, halligen Räumen Kinder die Sprache nur schlecht verstehen und damit die Lerninhalte nur erschwert erfassen. Besonders schwer haben es Migrantenkinder und Kinder mit Sprachschwierigkeiten. Für Lehrer bedeuten solche Bedingungen, dass sie ständig mit erhobener Stimme sprechen müssen, was zu entsprechenden gesundheitlichen Folgeerscheinungen wie Heiserkeit und Kopfschmerzen führen kann.
Welche Folgen eine schlechte Akustik für die Benutzer von Unterrichtsräumen hat, wie sie beurteilt und mit welchen Maßnahmen sie verbessert werden kann, wird in der Broschüre „Psst - könnt ihr bitte leise sein. Raumakustik in Unterrichtsräumen“ erläutert. Die Broschüre möchte das Bewusstsein für diese Problematik fördern und wendet sich daher vor allem an Firmen, Einrichtungen und Ämter, die mit Planung, Genehmigung, Bauausführungen (Sanierung, Neubau) und Betreiben von Schulen befasst sind.


Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein