Lehrplan Naturwissenschaften Unterricht Seite drucken

Lehrplan Naturwissenschaften
Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft vom 28. Januar 2013 - III 215, III 322
(NBI. MBK. Schl.-H. 2013 S. 32)

Der Lehrplan Naturwissenschaften wird ab dem Schuljahr 2013/14 an allen Gemeinschaftsschulen in Schleswig-Holstein beginnend mit dem 5. Jahrgang verbindlich eingeführt.
Mit dem Einführen des Lehrplans Naturwissenschaften treten für die Gemeinschaftsschulen nach Jahrgängen aufbauend die Fachlehrpläne Biologie, Chemie und Physik der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums (Sek. I) außer Kraft.

Das IQSH begleitet die Umstellung der Schulen durch ein geeignetes Fortbildungsangebot.
Für die Jahrgänge 5/6 steht bereits eine Handreichung zur Planung und Gestaltung des Unterrichts sowie für die Entwicklung eines schulinternen Fachcurriculums im Fach Naturwissenschaften unter folgendem Link zum Download bereit:
http://sinus-sh.lernnetz.de/sinus/materialien/naturwissenschaften

In der Handreichung findet der Lehrplan Naturwissenschaften eine Ergänzung durch die Berücksichtigung der Bildungsstandards der Fächer Biologie, Chemie und Physik sowie aktueller fachdidaktischer Erkennt nisse. Sie eröffnet zugleich Spielräume und Grenzen im Umgang mit dem Lehrplan. Gemeinschaftsschulen, an denen das Fach Naturwissenschaften bereits bis zu einer der Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I eingeführt ist und an denen dann in den anschließenden Jahrgangsstufen der Sekundar stufe I nach den Lehrplänen Biologie, Chemie und Physikunterrichtet wird, wechseln zum Lehrplan Naturwissenschaften spätestens beginnend ab dem Schuljahr 2014/15 aufbauend bis einschließlich der 10. Jahrgangsstufe.
Dabei können ab der 8. Jahrgangsstufe nach dem Lehrplan Naturwissenschaften die Fächer Biologie, Chemie und Physik getrennt unterrichtet werden.
Dabei können ab der 7. Jahrgangsstufe die Fächer Biologie, Chemie und Physik getrennt unterrichtet werden. Für den Unterricht in den einzelnen Naturwissenschaften gelten die jeweiligen Fachanforderungen der einzelnen Naturwissenschaft. Über die Gestaltung des naturwissenschaftlichen Unterrichts ab Jahrgangsstufe 7 im Sinne dieses Erlasses entscheidet die Schulkonferenz der Schule auf der Grundlage ihres pädagogischen Konzeptes.

Rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2014/15 wird für die Jahrgänge 7 bis 10 eine vergleichbare Handreichung folgen.

Erlass zur Änderung von Verwaltungsvorschriften für das Fach Naturwissenschaften

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein