Friesisch

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Leitfaden für den Friesischunterricht an Schulen in Schleswig-Holstein 
Flyer - Friesisch an den Schulen im Kreis Nordfriesland und auf Helgoland

Friesisch an Schulen im Kreis Nordfriesland und auf Helgoland
Erlass des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 1. August 2023 - lll 38

Mit der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (Charta) sollen die traditionellen Regional- und Minderheitensprachen als bedrohter Teil des europäischen Kulturerbes geschützt und gefördert werden. In Schleswig-Holstein wird Nordfriesisch im nordfriesischen Sprachgebiet als Minderheitensprache im Sinne der Charta geschützt und gefördert. Auf der Grundlage der Verpflichtungen, die Deutschland als Vertragsstaat und das Land Schleswig-Holstein im Rahmen von Artikel 8 (Bildung) der Charta für das Nordfriesische eingegangen sind, wird Folgendes bestimmt:

1. Die Schulen im Kreis Nordfriesland und auf der Insel Helgoland mit einem Unterrichtsangebot Friesisch sind dazu verpflichtet, die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten darüber zu informieren.

2. Die Entscheidung für die Teilnahme am Friesischunterricht ist freiwillig.

3. Friesischunterricht wird angeboten, wenn die personellen Voraussetzungen vorhanden sind und eine angemessene Lerngruppe mit in der Regel mindestens sechs Schülerinnen und Schülern eingerichtet werden kann. Dazu kann der Unterricht jahrgangsübergreifend, gegebenenfalls auch schulartübergreifend organisiert werden.

4. Schulen, in deren Schulprogramm das Lernen der friesischen Sprache und die Auseinandersetzung mit der friesischen Kultur einen Schwerpunkt bilden, können Friesischunterricht auch ohne das Vorliegen von Anträgen anbieten. Unberührt davon bleibt die Freiwilligkeit der Teilnahme.

5. In den Jahrgangsstufen 5 und 6 der Gemeinschaftsschulen und Gymnasien kann Friesisch als Wahlfach oder als friesischsprachiges Kulturprojekt angeboten werden.

6. Ab Jahrgangsstufe 7 besteht an allen Schulen mit Sekundarstufe die Möglichkeit, Friesisch im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts anzubieten. Die Minderheitensprache Friesisch kann als Ersatz für eine Fremdsprache in der Sekundarstufe II gewählt werden, sofern die personellen Voraussetzungen dafür geschaffen werden können. Die Möglichkeit zur Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften bleibt davon unberührt.

7. Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler im Fach Friesisch sind in Anlehnung an die Kompetenzniveaus des Europäischen Referenzrahmens für moderne Fremdsprachen zu beschreiben und zu benoten.

8. Alle Schulen mit einem Unterrichtsangebot Friesisch werden als Modellschule Friesisch ausgezeichnet und erhalten die erforderlichen Lehrerwochenstunden für die Erteilung des Friesischunterrichts. Ziel ist ein Unterrichtsangebot in allen Jahrgangsstufen und die Förderung der durchgängigen Sprachbildung.

9. Für den Friesischunterricht an den Grundschulen stehen folgende durch das IQSH begleitete Unterrichtsmaterialien zur Verfügung: Festlandfriesisch/frasch: „Paul an Emma snååke frasch“ (Quickborn-Verlag Hamburg) – Zusatzmaterialien/Audiodateien auf der IQSH-Seite: https://paulaenemma.lernnetz.de Föhrer Friesisch/fering: „Paul an Emma snaake fering“ (Quickborn-Verlag Hamburg) – Zusatzmaterialien/Audiodateien auf der IQSH-Seite: https://paulanemma.lernnetz.de Sylter Friesisch/sölring: Aus dem Englischen ins Sylter Friesisch übertragene Materialien des FinkenVerlags GmbH.

10.Weitere Materialien für den Friesischunterricht in allen Jahrgangsstufen und in verschiedenen Varietäten werden in den folgenden Jahren vom „Nordfriisk liirskap“ unter Einbeziehen weiterer Institutionen in enger Kooperation mit dem IQSH und MBWFK entstehen.

11.Im Rahmen des Germanistik-Studiums an der Europa-Universität Flensburg besteht die Möglichkeit, ein Schwerpunkt-Studium Friesisch zu belegen. An der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel besteht die Möglichkeit, Friesisch als Ergänzungsfach zu studieren. Im Rahmen der Lehrkräfteaus- und -fortbildung besteht ebenfalls die Möglichkeit, einen Zertifikatskurs Friesisch zu absolvieren.

12.Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Einstellung von Lehrkräften mit Friesisch-Kenntnissen an Schulen im Kreis Nordfriesland und auf Helgoland. Dieser Erlass tritt mit Wirkung vom 1. August 2023 in Kraft.

Er tritt mit Ablauf des 31. Juli 2026 außer Kraft.

Karin Prien
Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein