Einzelunterricht Unterricht Seite drucken

Einzelunterricht
- Einzelunterricht kann nach einer unfallfallbedingten Schulunfähigkeit von mehr als 6 Wochen durch die Unfallkasse gewährt werden.
 Eine Kostenübernahmeerklärung ist vorab einzuholen.
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 Quelle: Merkblatt der Unfallkasse
 
- Einzelunterricht kann nach einer nicht unfallfallbedingten Schulunfähigkeit von längerer Dauer durch das Schulamt gewährt werden.

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein