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§ 88 ff Schulgesetz Schleswig-Holstein - Öffentliche berufsbildende Schulen
Landesverordnung über die Berufsschule (BSVO)
Landesverordnung über die Berufsfachschule (BFSVO)
Landesverordnung über die Fachoberschule (FOSVO)
Landesverordnung über die Berufsoberschule (BOSVO)
Landesverordnung über das Berufliche Gymnasium (BGVO)
Landesverordnung über die Fachschule (FSVO)
Landesverordnung über die Abschlussprüfung an berufsbildenden Schulen (BS-PrüVO)
Landesverordnung über die Versetzung an berufsbildenden Schulen (BS-VersVO)
Landesverordnung zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften für berufsbildende Schulen vom 27. Juli 2022
Durchführung des Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung (PDF, 32KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Psychologinnen und Psychologen an berufsbildenden Schulen  (PDF, 34KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Digitales Lernen an berufsbildenden Schulen
Siehe auch Regionale Berufsbildungszentren
Siehe auch Befreiung von Schülerinnen und Schülern mit nichtdeutscher Herkunftssprache vom Englischunterricht an berufsbildenden Schulen

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein