Anleitung
zur Ersten Hilfe

bei Unfällen 
(GUV 20.5)
Ausgabe April 1992
A Grundsätze
- Ruhe bewahren
- Erkennen, Überlegen, Handeln
- Zusätzliche Schädigungen verhindern
- Unfallstelle absichern
- Hilfe herbeiholen - Notruf
- Verletzten möglichst nicht allein lassen
Inhalt des Notrufes Wo geschah es?

Was geschah?

Wie viele Verletzte?

Welche Art von Verletzungen?

Warten auf Rückfragen!

B Retten
Aus dem Gefahrbereich bringen

C Blutende Wunden
Erkennen Blutende Wunden können durch Kleidungsstücke oder durch die Lage des Verletzten verdeckt werden
Gefahr Schock
Verbluten
Maßnahmen Wunden keimfrei bedecken

D Abriß von Körperteilen
Abgetrenntes Körperteil wie vorgefunden in keimfreies Verbandmaterial einwickeln und dem Verletzten möglichst kühl verpackt mitgeben
E Bewußtlosigkeit
Erkennen Der Bewußtlose ist nicht ansprechbar
Maßnahmen Feststellen der Atmung Stabile Seitenlage

F Atemstillstand
Erkennen - Keine Atemgeräusche
- Keine Atembewegungen
- Keine Ausatemluft
Gefahr Tod durch Sauerstoffmangel
Maßnahmen - Mund-zu-Nase-Beatmung
Falls nicht durchführbar
- Mund-zu-Mund-Beatmung
  Falls erforderlich
- Fremdkörper aus Mund und Rachen entfernen
- Atemspende fortsetzen
G Herz-Kreislauf-Stillstand
Erkennen - Bewußtlosigkeit
- Atemstillstand
- Kein Puls
Gefahr Tod durch Sauerstoffmangel
Maßnahmen - Herz-Lungen-Wiederbelebung
- Druckpunkt aufsuchen
- Herzdruckmassage und Atemspende im Wechsel

H Schock
Erkennen - Schneller und schwächer werdender, schließlich kaum tastbarer Puls
- Fahle Blässe
- Kalte Haut
- Frieren
- Schweiß auf der Stirn
- Teilnahmslosigkeit
Diese Anzeichen treten nicht immer alle und nicht immer gleichzeitig auf
Maßnahmen - Schocklage herstellen
- Blutung stillen
- Vor Wärmeverlust schützen
- Für Ruhe sorgen
- Tröstender Zuspruch
- Ständige Kontrolle von
- Bewußtsein
- Atmung
- Kreislauf

I Verbrennungen
Erkennen - Hautrötung
- Blasenbildung
- Tiefergehende Gewebeschädigungen
Gefahren - Schock
- Störung der Atmung
- Infektion
Maßnahmen - Brennende Person ablöschen
- Mit heißen Stoffen behaftete Kleidung sofort entfernen
- Auf der Haut festhaftende Stoffe nicht entfernen
- Lokale Kaltwasseranwendung
- Brandwunden keimfrei bedecken
- Vor Wärmeverlust schützen
- Ständige Kontrolle von
- Bewußtsein
- Atmung
- Kreislauf
K Unfälle durch elektrischen Strom
Grundsatz: Auf Selbstschutz achten!
Bei Hochspannung oder unbekannter Spannung mindestens 5 m Abstand.
Gefahr - Atemstillstand
- Herz-Kreislauf-Stillstand
- Verbrennung
Maßnahmen Bei Niederspannung (übliche Spannung im Haushalt und Gewerbe, maximal bis 1000 Volt)
Strom unterbrechen durch: Ausschalten, Stecker ziehen, Sicherung.herausnehmen
Bei Hochspannung (über 1000 Volt, durch Warnschild mit Blitzpfeil.gekennzeichnete Anlagen)
Notruf "Elektrounfall" und Fachpersonal verständigen; Rettung aus.Hochspannungsanlagen nur durch Fachpersonal
Bei unbekannter Spannung Maßnahmen wie bei Hochspannung
Bei jedem Elektrounfall
Ständige Kontrolle von
- Bewußtsein
- Atmung
- Kreislauf
L Vergiftungen
Erkennen Angaben des Verletzten und anwesender Personen; Anzeichen im Umfeld.für das Einwirken giftiger Stoffe.
Grundsatz: Verletzten unter Selbstschutz aus Gefahrbereich in frische Luft bringen.
Maßnahmen - Kontaminierte Kleidung entfernen
- Für Körperruhe sorgen
- Vor Wärmeverlust schützen
- Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren lassen
- Für ärztliche Behandlung sorgen
- Chemische Stoffe und durchgeführte Maßnahmen angeben
siehe auch Merkblatt für die Erste Hilfe bei Einwirkung gefährlicher chemischer Stoffe (G U V 20.10)
M Verätzungen
Grundsatz: Auf Selbstschutz achten
  Haut
Erkennen
- Rötung, Blasenbildung, Gewebezerstörung
- Schmerz
Gefahr - Schlecht heilende Wunden
- Infektion
Maßnahmen - Kontaminierte Kleidungsstücke entfernen
- Haut ausgiebig mit Wasser spülen
- Notfalls ätzenden Stoff abtupfen
Augen
Erkennen - Krampfartiges Zukneifen der Augenlider
Gefahr - Erblinden
Maßnahmen - Auge unter Schutz des unverletzten Auges ausgiebig mit Wasser spülen
Verdauungsorgane
Erkennen - Speichelfluß
- weißlicher Belag in Mund/Rachen
Gefahr - Speiseröhren- oder Magendurchbruch - Schock
Maßnahmen - Reichlich Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen, aber niemals zum Erbrechen bringen
- Schockbekämpfung
Achtung!
Reizgase
Bei Verätzung der Atmungsorgane durch Reizgas Reizgase (z. B. Chlor, .Nitrose Gase)
- für absolute Körperruhe sorgen
- Liegendtransport ins Krankenhaus
N Knochenbrüche/Verletzungen der Gelenke
Maßnahmen - Ruhigstellung des verletzten Körperteils in vorgefundener Lage
- Bei Verdacht auf Wirbelsäulenverletzungen Lage des Verletzten nicht ändern

 

 

 

 

 

 

   

 

 

Erstellt in Zusammenarbeit mit dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Zentralstelle für Unfallverhütung und Arbeitsmedizin ~ Fachausschuß "Erste Hilfe" ~ Alte Heerstraße 111 ~ 53757 Sankt Augustin.

Herausgegeben vom Bundesverband der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand e. V. - BAGUV - Fockensteinstraße 1, 81539 München.

Diese Ausgabe April 1992 entspricht der Ausgabe 10.91 von ZH 11143 des ZH 1-Sammelwerkes der gewerblichen Berufsgenossenschaften.