Zeugnisformulare für Abschlusszeugnisse an Regional- und Gemeinschaftsschulen

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Zeugnisformulare für Abschlusszeugnisse an Regional- und Gemeinschaftsschulen außer Kraft! zum aufhebenden Erlass
Erlass des Ministeriums für Bildung und Frauen vom 20. Mai 2008 – III 3013

(NBI.MBF.Schl.-H. 2008 S. 167)

Die Einführung der Regional- und Gemeinschaftsschulen erfordert die Neufassung entsprechender Abschlusszeugnisse.

1. Für die Ausfertigung der Zeugnisse gelten mit Beginn des Schuljahres 2008/09 nach Maßgabe von § 8 der Zeugnisverordnung die nachstehend als Muster aufgeführten Anlagen 1 bis 4.
2. Dieser Erlass tritt mit Wirkung vom 1. August 2008 in Kraft.

Dr. Wolfgang Meyer-Hesemann


Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein