Tierabwehrspray (Pfefferspray
Tierabwehrspray (Pfefferspray)

Pfefferspray / Tierabwehrspray - Quelle: Polizei Baden-Wrttemberg - Landeskriminalamt
Nur zur Anwendung gegen Tiere bestimmt. Wird vom Waffengesetz nicht erfasst, daher keine BKA-Zulassung erforderlich.

Rechtliche Bestimmungen:

Erwerben, Besitzen:

Aufzhlung Frei ohne Altersbegrenzung

Fhren:

Aufzhlung Frei ohne Altersbegrenzung

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein