Tierabwehrspray (Pfefferspray
Tierabwehrspray (Pfefferspray)
Nur zur Anwendung gegen Tiere bestimmt. Wird vom Waffengesetz nicht erfasst, daher keine BKA-Zulassung erforderlich.
Rechtliche Bestimmungen:
Erwerben, Besitzen:
Frei ohne Altersbegrenzung
Fhren:
Frei ohne Altersbegrenzung
Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein