Typische
Stichwaffen
(Waffeneigenschaft unzweifelhaft gegeben):
1. Dolche
Kennzeichen: Durchgehend beidseitig geschliffene
Klinge
2. Stilette

Kennzeichen:
Schmale, spitz zulaufende Klinge
3. Stodolche
Kennzeichen: T-frmiger Griff
4.
Bajonette (Seitengewehre)

5. Degen,
Sbel
Messer mit nicht eindeutig vorhandener
Waffeneigenschaft
1. Schmetterlingsmesser
(Butterflymesser)
Diese Art von Messer ist nicht von vorn herein als
Waffe anzusehen. Letztlich ist hierfr die Beschaffenheit und Form der
Klinge magebend. Als Kriterien fr eine Einstufung als Stichwaffen knnen
herangezogen werden:
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Die Klinge ist in der
Mitte schmler als 14% der Lnge oder |
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die Klinge ist
beidseitig geschliffen, zumindest im Bereich der Spitze, oder |
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die Klinge hat keinen
durchgehenden Rcken, der sich zur Schneide hin verjngt. |
Beispiel: Gebrauchsmesser (Taschenmesser)
Beispiel: Stichwaffe
Fr diese Gruppe von Messern gelten eigene
Bestimmungen, wenn der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge:
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lnger als 8,5 cm ist, |
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in der Mitte schmaler
ist als 14 v. H. ihrer Lnge, |
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zweiseitig geschliffen
ist oder |
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keinen durchgehenden
Rcken hat, der sich zur Schneide hin verjngt. |
Dann gelten folgende Rechtliche Bestimmungen:
Erwerben, Besitzen:
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Verboten |
Strafbarkeit:
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Vergehen |
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