Abschlussprüfung und Schulentlassung der Realschülerinnen und Realschüler ab Schuljahr 2000/2001

Abschlussprüfung und Schulentlassung der Realschülerinnen und Realschüler ab Schuljahr 2000/2001
Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
vom 27. September 2000 - 111 41 i.V. (NBI.MBWFK.Schl.-H. 2000, S.767)

Über den Termin der schriftlichen Abschlussarbeiten und der Entlassungsfeier entscheiden die Schulen eigenverantwortlich im Rahmen der Bestimmungen der Realschulordnung und der Zeugnisordnung.
(Der in § 8 Abs. 1 genannte Sechs-Wochen-Zeitraum wurde in der Vergangenheit stets auf vollständige Schulwochen bezogen.)


Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein