Planstellenerlaß 89 

Archiv Planstellenerlass


Die Ministerin
für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur
des Landes Schleswig-Holstein
- X 2 -


An die
Schulämter ,
lt. Verteiler
5-fach, auch für die Sachbearbeiter

KIEL, den 19. März 89




Betr.: Planstellenzuweisung, Stellenbesetzung, Klassenbildung und Stundenplangestaltung an Grund- und Hauptschulen zum Schuljahr 1989/90

Anlg.: - 2 -

1. Planstellenverteilung auf die Schulämter

Die Zuteilung bezieht sich nicht auf Grund- und Hauptschulklassen, Vorklassen und Schulkindergärten an Realschulen (sie erfolgt zusammen mit der Zuteilung für Realschulen), nicht auf Angebotsschulen und Gesamtschulversuche und nicht auf Sonderschullehrer mit sonderpädagogischen Aufgaben (Nr. 3 von 1 A des letztjährigen Schreibens, diese Zuteilung erfolgt zusammen mit der für die Sonderschulen).

Wie auf den Regionalen Schulrätedienstversammlungen besprochen, besteht die Planstellenzuweisung anders als in den Vorjahren nur noch aus einer Pauschale (Anlage 1). In dieser Pauschale berücksichtigt sind die Unterschiede in der Schulstruktur, soweit sie sich ergeben aus der Schulgröße, dem Anteil an · Hauptschülern, Ausländer-/Aussiedlerkindern, Vorklassen, Heimkindern, Krankenhausunterricht und Integrationsklassen sowie
aus Halligschulen, Ganztagsschulen, Dänisch- und Friesischunterricht. Die Zahlen im einzelnen sind nicht aufgeführt, um zu vermeiden, daß diese Zahlen als Vorgaben für die Verteilung an die Schulen mißverstanden oder - bei ihrem Bekanntwerden als Begründung für die Forderung nach Weitergabe an eine bestimmte Schule herangezogen werden.


Soweit von mir aus besonderen Gründen Anrechnungsstunden gewährt werden (Anlage 1), sind sie gesondert berücksichtigt.

Andere Unterschiede werden nicht berücksichtigt.

Zusätzlich ist zum Ausgleich starker Schwankungen soweit wie möglich aufgerundet auf die Vorjahreszuteilung.

Trotz Ende der Einsparungen und neuer Planstellen verschlechtert sich die Lehrerversorgung wie bekannt durch die Arbeitszeitverkürzung, weniger Anwärter und zusätzliche Aufgaben.

2. Planstellenverteilung auf die Schulen

Wie ebenfalls auf den .Regionalen Schulrätedienstversammlungen besprochen, wird Ihnen hiermit die Verteilung der Planstellen zur eigenen Entscheidung übertragen.

2.1 Die bereits im Schuljahr 1988/89 geförderten Klassen mit verstärkt differenzierendem Grundschulunterricht werden unter den gleichen Bedingungen fortgeführt, sofern sie weiterhin für Hospitationen im Rahmen der Lehreraus- und Lehrerfortbildung zur Verfügung stehen. Die bereits genehmigten Ausgleichsstunden gelten im Schuljahr 1989/90 fort.
Die zwei zusätzlichen Schülerstunden (Ziff. 4 meines Erlasses vom 2.6.1987) können in eigener Entscheidung der Schule reduziert werden oder ganz entfallen,
wenn sie für verstärkt differenzierten Unterricht in anderen Klassen verwendet werden. Ich erwarte nicht, daß Sie einer Schule mehr als eine halbe Planstelle insgesamt für die Verstärkung differenzierten Unterrichts zuweisen. Differenziert eine Schule in mehr als zwei Klassen, entscheidet sie selbst, wie sie diese Sonderzuweisung verwendet.

Für die Förderung weiterer Schulen im neuen Schuljahr gelten - letztmalig - die Bedingungen des Vorjahres,
insbesondere
- einjährige vorbereitende Fortbildung
- Vorlage einer schriftlichen Darstellung der vorgesehenen pädagogischen Schwerpunkte Möglichkeit zur Hospitation in der Klasse im Rahmen der Lehreraus- und Lehrerfortbildung
- Genehmigung durch mich


Ich gehe davon aus, daß Sie 2/3 % der Planstellenpauschale für die Förderung verstärkt differenzierenden Grundschulunterrichts verwenden. Sofern meine Genehmigung von Einzelmaßnahmen bis zum 29.5. nicht erfolgt ist, fallen die dafür nicht verwendeten Stellen für dieses Schuljahr in eine zentrale Reserve zurück.

Sollte ein IPTS-Seminar bereits zum neuen Schuljahr eine Lernwerkstatt einrichten können, gibt es für die damit beauftragten Grund- und Hauptschullehrer oder -lehrerinnen Anrechnungsstunden bis zu 0,5 PlSt aus der zentralen Reserve (das gleiche noch einmal für Sonderschullehrkräfte).

2.2 Die im Schuljahr 1989/90 zustandekommenden 10. Hauptschulklassen erhalten pro Klasse etwa 1,3 PlSt. Ich gehe davon aus, daß Sie 1 % der Planstellenpauschale für diese Aufgaben verwenden. Sofern dies im Schuljahr 1989/90 noch nicht nötig ist, fallen die dafür am 29.5. nicht vorgesehenen Stellen in eine zentrale Reserve zurück.

2.3 Für die bisherigen und die für das Schuljahr "1989/90 von X G 130 neu vorgesehenen "Integrationsklassen ist die Lehrerversorgung mit ihm zu besprechen.

Aus der Pauschale sind neben diesen Klassen auch andere "integrative Maßnahmen" zu versorgen. Der Schulrat hat, wie bereits im Vorjahreserlaß unter 1 A nach Nr. 2 dargelegt, in Zweifelsfällen einen Spielraum, diese Maßnahmen dem Grund- und Hauptschulbereich oder dem Sonderschulbereich zuzuordnen. Dies gilt insbesondere für den früheren Bereich "Vermeidung von Schulversagen", für Leseklassen "Kombiklassen", Klassen zur Vorbereitung von Sonderschülern auf den Hauptschulabschluß, "Diagnose- und Förderklassen", "Langzeitklassen", verhaltensgestörte Heimkinder, Förderstunden für behinderte Kinder usw. Die Entscheidung über diese Maßnahmen ist dem Schulamt bzw. der Schule überlassen, da es sich rechtlich stets um Entscheidungen nach § 38 Abs. 2 und § 43 Abs. 5 SchulG oder bei der Klassenbildung handelt.

Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für .eine volle oder teilweise Beschäftigung von Sonderschullehrern im Grund- und Hauptschulbereich und umgekehrt sind gegeben.

2.4 Im Einvernehmen mit dem Leiter der Realschulabteilung übertrage ich Ihnen die Befugnis, Lehrkräfte von Realschulen mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Pflichtstundenzahl für das Schuljahr 1989/90 an Grund- und Hauptschulen abzuordnen, wenn dies aufgrund der personellen Situation der Realschule vertretbar, aufgrund der Lage an einer Grund- und Hauptschule geboten und dem Lehrer bzw. der Lehrerin von der räumlichen Entfernung her zumutbar ist. Beide Gruppen des Bezirkspersonalrates sind zu beteiligen.


Die Planstellenverteilung auf die Schulen ist vor der Entscheidung mit dem Bezirkspersonalrat abzustimmen. Der Kreiselternbeirat ist danach zu beteiligen.

Wegen der für mich schwer einschätzbaren Zusatzbelastungen und der erheblichen schulpolitischen Bedeutung wäre ich dankbar für eine Mitteilung bis zum 1. September 1989, wie viele Planstellen bzw. Wochenstunden Sie den einzelnen Schulen oder Aufgaben "zusätzlich" zugewiesen haben für

- verhaltensgestörte Heimkinder

- soziale Brennpunkte

- Ausländer-/Aussiedlerkinder

- Krankenhausunterricht.

3. Klassenbildung und Stundenplangestaltung

Wie auf den Regionalen Schulrätedienstversammlungen erörtert, werde ich den Klassenteiler aufgeben und die Verbindlichkeit der Stundentafel relativieren. Dies ist für einen Erlaß an alle Schulen vorgesehen, in dem u. a. auch die Änderung der Zeugnisse in der Grundschule angesprochen werden soll. Für dieses Schreiben, das für den April geplant ist, sind derzeit folgende Formulierungen vorgesehen, die ich Ihnen bereits im Vorwege mitteilen möchte:

"Kultusministerin Eva Rühmkorf hat mehrfach erklärt, daß Schule mehr Freiraum brauche, um ein kindgerechtes Lernklima zu schaffen. Sie wolle nicht die verwaltete, sondern die gestaltende Schule. Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und die Eltern seien aufgefordert, die Schule von innen her mit Leben und neuen Ideen zu füllen. Um den dafür notwendigen Gestaltungsraum der Schule zu erweitern, wird der Klassenteiler aufgehoben und die Stundentafel relativiert.
" Damit können Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen der zugeteilten Lehrerstunden, ihre pädagogischen Fähigkeiten besser kreativ entfalten.

Die Stundentafel wurde erlassen, als die durchschnittliche ·
Klassenfrequenz etwa 30 betrug, und war auf diese Klassengröße zugeschnitten. Ich bestimme daher gem. § 110 Abs. 4 SchulG, daß jener Teil der Stundentafel, in den einzelnen Fächern bestimmte Wochenstundenzahlen zugeordnet sind, nur für Klassen mit 30 Schülern gilt.

Kürzungen dürfen, jedoch im Durchschnitt pro Fach nicht mehr. als eine Wochenstunde betragen, sich nicht auf bestimmte Fächer, Klassenstufen oder auf die Wahlangebote konzentrieren und nicht generell die Fächer Deutsch und Mathematik ausnehmen. Für eine reine Jahrgangsklassen mit weniger als 15
.
Schülern, in der Schüler keine Schwierigkeiten haben, dem Unterricht in deutscher Sprache zu folgen, halte ich jedoch eine Schülerstundenzahl in den Klassenstufen 1 und 2 von 16, in den Klassenstufen 3 und 4 von 21 und in den Klassenstufen 7- 9 von mindestens für erforderlich.
Die Schulen können ihren pädagogischen Gestaltungsraum weiter vergrößern, wenn sie z.B.

- mehrere Fächer in der Hand eines Lehrers verbinden, so daß fächerübergreifend oder projektorientiert unterrichtet werden kann,
- verstärkt einzelne Fächer, Kurse, tägliche Bewegungszeit, Arbeitsgemeinschaften oder Projekte klassenübergreifend durchführen; § 5 Abs.2 SchulG schreibt lediglich vor, daß "in der Regel" der Unterricht für alle Fächer in derselben Gruppe erteilt wird (Klasse),
- anstelle äußerer Differenzierung, z. B. durch Förderstunden, verstärkt binnendifferenzierenden Unterricht durchführen,
- anstelle zusätzlicher Arbeitsgemeinschaften (ggf. klassenübergreifende) Kurse mit bestimmten Schwerpunkten als Wahlpflichtunterricht anbieten,
- bei kleinen Jahrgängen jahrgangsübergreifende Klassen bilden. Die Landesregierung begrüßt und fördert die Aufrechterhaltung von Grundschulstandorten auch bei sehr kleinen Schülerzahlen. Dies ist aber nicht möglich ohne jahrgangsübergreifende Klassen,
- bei größeren Jahrgängen möglichst wenige Parallelklassen
bilden. Da sich die Lehrerzuweisung durch Bildung von Parallelklassen nicht erhöht, hat ein "Klassenteiler" keine Bedeutung mehr und wird hiermit gem. § 110 Abs.3 SchulG aufgehoben.
- nach der Klassenstufe 2 die Klassen neu bilden.

Die Grundsätze der Klassenbildung und Stundenplangestaltung sind vor der Entscheidung mit dem örtlichen Personalrat abzustimmen. Der Schulelternbeirat ist danach zu beteiligen."

Ich rate dringend davon ab, die Planstellenzuteilung nach der Stundentafel und der Klassenzahl zu richten, weil damit die eigene Verantwortung der Schule für die Klassenbildung indirekt eingeschränkt wird.

4. Planstellenbesetzung und Lehrerausgleich zum 1.8.1989

Zum 30.6. oder 31.7. 1989 freiwerdende und neu zugeteilte Planstellen werden durch zurückkehrende Lehrkräfte, Versetzungen oder Einstellungen im befristeten Angestelltenverhältnis wieder besetzt werden.

Stellen, die voraussichtlich zwischen dem 29.8. und 10.9.1989 frei werden, sind wie zum Schuljahresbeginn freigewordene Planstellen zu behandeln. Scheidet eine Lehrkraft voraussehbar noch später aus (z. B. wegen Pensionierung zum Schulhalbjahr), ist sie nicht als Klassenlehrer vorzusehen.

Vor dem 21. April müssen erledigt sein kreisinterne und kreisübergreifende Versetzungen aus dienstlichen Gründen einschließlich kreisinterner Versetzungen aus Realschulen und Sonderschulen.

Kreisinterne Versetzungen auf eigenen Antrag dürfen noch nicht erfolgen.

Bis zum 19. April sind meinen Sachbearbeitern ggf. telefonisch die voraussichtlich zum 1.8. freien Stellen zu melden; auslaufende Verträge sind selbst dann einzubeziehen, wenn die Vertragsverlängerung angestrebt wird, nicht aber die bereits
eingeleiteten Verbeamtungen.


Am 21. April erfolgen bei mir in Anwesenheit des Schulrats und des Bezirkspersonalrates die Entscheidungen über

- Lehrerländertausch
- kreisübergreifende Versetzungen auf Antrag der Lehrkraft, auch zwischen den Schularten
- Festlegung der Quote für "vorrangige Einstellungen" ohne Rücksicht auf die Wünsche der Schulen ( Physik, Technisches
Werken, Wirtschaft/Politik, Hauswirtschaft, Deutsch als Fremdsprache, Sonderschullehrer mit Fachrichtung V. Lehrkräfte, die sich im Vorbereitungsdienst mit verstärkt
differenziertem Unterricht befaßt haben, Dänisch in FL, Katholische Religion in PI,(Uetersen), SL (zwischen
Schleswig und Flensburg),0D (Reinbek))
- Erweiterung laufender Verträge von 1/2 auf 3/4, sofern die Lehrkräfte es wünschen.


Bei den anschließenden kreisinternen Versetzungen bitte ich, soweit möglich auch eine ausgewogene Verteilung der Lehrkräfte mit den Befähigungen für Schulsonderturnen und Schwimmen zu berücksichtigen. Ihre Vorschläge für die Verlängerung auslaufender Verträge an der bisherigen Schule und Ihre Wünsche für die Quote "vorrangige Einstellungen" erbitte ich schriftlich so schnell wie möglich, spätestens bis zum 29. Mai.


Am 1./2. Juni erfolgen bei mir in Anwesenheit des Schulrats und des Bezirkspersonalrates
- die Entscheidung über weitere kreisübergreifende Versetzungen, sofern inzwischen weitere Stellen frei geworden sind,
- problematische Verlängerungen an der eigenen Schule
- "vorrangige Einstellungen"
- die Besetzung der übrigen freien Stellen nach Ihren Fächerwünschen. Um dem Bezirkspersonalrat die Zustimmung bereits in der Sitzung zu ermöglichen, muß dieser durch einen schriftlichen Fächerwunsch des Schulleiters und das Votum des örtlichen Personalrats dazu so rechtzeitig vor der Sitzung unterrichtet sein, daß er ggf. noch vorher mit Ihnen darüber sprechen kann.

Die Zahl der offenen Stellen muß zwischen Ihren und meinen Sachbearbeitern bis zum 29. Mai erneut abgestimmt sein.


Der Dienstantritt neuer Lehrkräfte erfolgt in der Schule am 25. August und die Vorstellung beim Schulrat zwischen dem 16. und 24. August nach Vereinbarung. ,


5. Stundenweise beschäftigte Lehrkräfte, Einstellungen während des Schuljahres


Für stundenweise beschäftigte Lehrkräfte, Mutterschutz- und Erziehungsurlaubsvertretungen sowie Krankheitsvertretungen gilt weiter mein Runderlaß - X 280 a - 0621.14 - vom 17. Februar 1989, die darin enthaltenen Mittelzuweisungen werden in der Anlage 2 geändert. '

Bei Mutterschutz- und Erziehungsurlaubsvertretungen, die in den Sommerferien 1990 oder vor dem 11.9.1990 enden wurden, bitte ich den Vertrag bis zum 31.07.1990 abzuschließen,. Das Schreiben von X 270/X 340 v. 23.2.89 ist insoweit hinfällig. Verträge, die vor dem 15.07.1990 beginnen und nach dem 20.09.1990 enden würden, können über die Sommerferien laufen.


6. Einstellung der Lehramtsanwärter

Je Seminar ist mit etwa 30 Anwärtern zu rechnen.

Die Verteilung der Lehramtsanwärter auf die einzelnen Seminare erfolgt bei mir am 8. Mai nachmittags. Die Verteilung auf die Ausbildungsschulen bitte ich für den 23. Mai vorzusehen. Nach den Erfahrungen des laufenden Schuljahres scheiden viele Anwärter vor oder im ersten Ausbildungsjahr wieder aus. Ersatz kann nicht gestellt werden.

Der Tag des Dienstantritts oder Vereidigung ist der 22. August im Schulamt. Am 25. August wird der Dienstantritt in der Ausbildungsschule erwartet. Reisekosten für eine Dienstantrittsreise sind nur für den ersten Tag zu erstatten.


Im Auftrage

Kuhn

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Die beiden Anlagen sind hier nicht abgedruckt.

(Anmerkung: Kiel erhält für lt. Anlage 1


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