Planstellenerlass 2007/2008

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Planstellenzuweisung im Schuljahr 2007/2008

Grund- und Hauptschulen

Förderzentren und

Realschulen

(unveröffentlichter Erlass des MBF vom 21. März 2007, III 305 – 0821.141)

 

 

 

Der Erlass für die Planstellenzuweisung der o.g. Schularten gliedert sich wie folgt;

0. Allgemeines

1.Grund- und Hauptschulen

2. Förderzentren

3. Realschulen

4- Personalbewirtschaftung

 

0. Allgemeines

 

Die Gesamtplanstellenzuweisung ergibt sich im Einzelnen aus den Anlagen

 

1.1        für Grund- und Hauptschulen,

2.1        für Förderzentren und

3.1        für Realschulen.

 

Bei den Berechnungssystemen handelt es sich ausschließlich um Zuweisungssy­steme an die Schulämter. Die Zuweisung nach einem schülerbezogenen Schlüssel eirfolgt für jedes Schulamt sowohl bei Grund- und Hauptschulen als auch bei Real­sv.hulen auf der Grundlage des jeweiligen prozentualen Anteils der Kreisschülerzahl an der statistisch erfassten Gesamtschülerzahl des laufenden Schuljahres 2006/07.

 

Bei der sonderpädagogischen Förderung in den Förderschwerpunkten „Lernen" und „Sprache" werden zu 70% die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 - 10 aller Schularten und zu 30% die Sozialstruktur der Bevölkerung berücksichtigt,

 

Aus den in

 

Spalte 16 der Anlage 1.1 für Grund- und Hauptschulen,

Spalten 24 und 22 der Anlage 2.1 für Förderzentren,

Spalte 18 der Anlage 3,1 für Realschulen

 

angegebenen Gesamtzuweisungen sind in eigener Entscheidung und Verantwortung der unteren Schulaufsicht - wie bisher - alle sich ergebenden Verpflichtungen abzude­cken und zugleich eine vergleichbare Unterrichtsversorgung zu gewährleisten.

 

An dieser Stelle wird an die bei der Umsetzung dieses Erlasses gebotene Beteiligung der Bezirkspersonalräte und der Elternvertretungen auf allen Ebenen erinnert. Den Schulen sollte ein Exemplar dieses Erlasses zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Ausgleichsstunden des Innovationsbudgets sind an die beteiligten Lehrkräfte beziehungsweise Schulen weiterzugeben.

 

Das IQSH-Budget (für Lehrerbildung) ist vom IQSH vorgelegt und entsprechend über­tragen worden.

Die erforderlichen Stunden für die Freistellung der Bezirkspersonalräte sind aus der Planstellengesamtzuweisung zu leisten.

 

Die Planstellen für die sonderpädagogische Förderung von Kindern an Regel­schulen sind in der Planstellenzuweisung für Förderzentren (Anlage 2.1) enthalten. Das gilt für alle integrativen und präventiven Maßnahmen. Sofern durch integrative Maßnahmen ein Mehrbedarf an der Regelschule entsteht, ist er aus der Pauschale der jeweiligen Schulart abzudecken. Auf zusätzliche Klassenbildungen soll nach Möglich­keit verzichtet werden.

Offene Ganztagsschulen erhalten zusätzlich zwei Lehrerwochenstunden für die Orga­nisation des Ganztagsbetriebes (siehe Anlagen 1.2, 2.2 und 3.2).

 

Es ist zu erwarten, dass zum Schuljahr 2007/08 7 Gemeinschaftsschulen genehmigt werden können. Eine dann ggf. erforderliche zusätzliche Planstellenguweisung für die­se~ Schulen, auch im Hinblick auf die mit der diesbezüglichen Umsetzung der Fortbil­dungsoffensive verbundenen Zuweisung von je 5 Lehrerwochenstunden zur Zusam­menführung der bisherigen Einzelschulen und zur Neubestimmung der Arbeit, wird unabhängig von diesem Erlass in Absprache mit den jeweils betroffenen Schulämtern erfolgen.

 

Für die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache stehen 195 Planstellen für die Schulart Grund- und Hauptschulen und 24,76 Planstellen für die Schulart Realschulen zur Verfügung. Diese sind für Förde­rangebote „Deutsch als Zweitsprache" (DaZ) zu verwenden und im Hauptstundenplan nachzuweisen. Zur Begleitung des Übergangs Kindertageseinrichtung - Grundschule sollen vorn Schulamt situationsbezogen Planstellenanteile für DaZ unter Berücksichtigung der Anzahl und Förderorte der Kinder in „SPRINT-Maßnahmen" auf die jeweili­gen Grundschulen verteilt werden. In dem von den Schulen anzufertigenden schulin­ternen Förderkonzept soll der Aspekt DaZ verpflichtend berücksichtigt werden. Um zu einem effizienten Ressourceneinsatz zu kommen, sollen mindestens zwei Schulen oder besonders betroffene Schulen in einem dafür festgelegten Einzugsbereich Shrachförderangebote DaZ für interne und externe Schülerinnen und Schüler anbieten (DaZ-Zentren) Die Einrichtung wenigstens eines DaZ-Zentrums je Kreis/kreisfreier Stadt soll im Schuljahr 2007/08 realisiert werden.

 

In den Laufbahnen der Grund- und Haupt-, Sonder- und Realschullehrer/-innen wer­den auch in diesem Haushaltsjahr insgesamt 1136 Anwärterstellen bereitgestellt. Durch den selbstverantwortlichen Unterricht der Lehrkräfte in Ausbildung erhalten die Schulen, an denen sie ausgebildet werden, zusätzliche Unterrichtskapazitäten von 6 Wochenstunden je Anwärter/-In.

 

Die Ausgleichsstunden für die z. Zt. noch vorhandenen nebenamtlichen Studienleiter sind, soweit bereits bekannt, in der Planstellenzuvueisung gesondert ausgewiesen. In allen anderen Fällen erfolgt eine Planstellennachz:uweisung.

 

Grundsätzlich ist es in allen Schularten auch im Schuljahr 2001108 notwendig, die weitgehend schon erfolgreichen Bemühungen der vergangenen Jahre um eine ökonomische Klassenbildung fortzusetzen, Durch die diesbezüglich ver­einbarten Ziele kann eine Sicherung des Unterrichtsangebotes gewährleistet werden.

 

Die Schulen dokumentieren weiterhin jede Unterrichtsstünde, anderweitigen Einsatz dar Lehrkräfte sowie Unterrichtsausfall und geben die notwendigen Angaben in ODIS ein.

 

Auf die Mittel des Vertretungsfonds wird hingewiesen.

 

1.  Grund- und Hauptschulen

 

Wie bisher bleibt für die Grund- und Hauptschulen der Klassenteiler aufgehoben und die Stundentafel relativiert.

Hierfür ist es notwendig, die Entwicklung der Vorjahre im Hinblick auf die Klassen­frequenzen an Grund- und Hauptschulen weiterhin zu unterstützen und gleichzeitig ei­ne pädagogisch sinnvolle Stundenplangestaltung zu erreichen sowie unökonomische Klassenbildungen zu vermeiden. Aus diesem Grunde sind alle Klassenbildungen für die Klassenstufen 1, 3 und 5 mit dem Schulamt abzustimmen. Es gilt darüber hinaus, dass Klassengrößen mit 18 und weniger Schülerinnen und Schülern mit dem Schul­amt abzustimmen sind und individuelle Förderung möglichst im Rahmen von Binnen­differenzierung vorzunehmen ist.

 

Es wird gebeten, in Dienstversammlungen und Einzelgesprächen mit Schulleiterinnen und Schulleitern vor den Entscheidungen über die Klassenbildung in den Schulen die Notwendigkeit der Sicherung und Erhöhung des Unterrichtsangebotes nachdrücklich zu verdeutlichen. Insbesondere in Verlässlichen Grundschulen ist bei der Klassenbil­dung die Mindestklassengröße strikt zu beachten.

 

Auch gilt weiterhin, dass Kürzungen der Stundentafel im Durchschnitt pro Fach nicht mehr als eine Wochenstunde betragen, sich nicht einseitig auf bestimmte Fächer, Klassenstufen oder auf die Wahlangebote konzentrieren dürfen. Auf das Einhalten dieser Vorgaben ist zu achten.

 

In diesem Zusammenhang stellt sich angesichts zurückgehender Anmeldezahlen bei den Hauptschulen bei relativierter Stundentafel und aufgehobenem Klassenteiler die Frage nach Orientierungsgrößen und damit nach Mindeststundenzahlen für die Ge­nehmigung der von den Schulen gewünschten Klassenbildung.

Vor dem Hintergrund der anstehenden Schulentwicklungsplanung und damit verbun­denen absehbaren Veränderungen der Schullandschaft sind, soweit möglich, voraus­schauende Entscheidungen zu treffen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuwei­sen, dass bereits 1988 an dieser Stelle festgeschrieben wurde, dass auch kleine Klas­sen der Hauptschulen auf keinen Fall weniger als 25 Wochenstunden erhalten sollen. Durch die Klassenbildung ist auch in diesem Jahr zu gewährleisten, dass diese Min­deststundenzahl nicht unterschritten wird.

 

Die Einschulung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger erfolgt innerhalb der ers­ten drei Schultage nach Ferienende,

 

Für die Einführung der Verlässlichen Grundschule stehen jetzt 375 Planstellen zur Verfügung (Spalte 3 der Anlage 1.1).        '

 

Für den ab diesem Schuljahr in den Klassenstufen 3 und 4 im Umfang von 2 Wochenstunden zu erteilenden Englischunterricht werden weitere 100 Planstellen­gegenwerte bereitgestellt, die in den Anlagen 1.1 (Spalte 2) und 3,1 (Spalte 4) enthalten sind. Es ist sicherzustellen, dass sich das Unterrichtsvolumen in der dritten undvierten Jahrgangsstufe entsprechend erhöht.

 

Ein besonderer Schwerpunkt der Arbeit in der Hauptschule ist weiterhin die Stärkung der Ausbildungsfählgkeit der Schülerinnen und Schüler. Dazu gehört neben der be­sonderen Förderung in den Kernfächern Deutsch und Mathematik die Berufsorientie­rung mit ihrem deutlichen Bezug zur Praxisbegegnung. Praktika sind Unterricht an ei­nem Lernort außerhalb der Schule. Sie sind deshalb als eine andere Gestaltung des Unterrichtangebotes zu betrachten und entsprechend dem Berufsorientierungscurricu­lum der Schule zu konzipieren.

 

Im Schuljahr 2007/08 können an weiteren Hauptschulstandorten „Flexible Übergangs­phasen" (FIexPhasen) mit dem Ziel eingerichtet werden, die Quote der Jugendlichen, die ohne Hauptschulabschluss die Schule verlassen, deutlich zu senken. Für jeden Standort sind zusätzlich 4 Lehrerwochenstunden zur Optimierung des Unterrichtsan­gebotes vorgesehen, die bei zusätzlicher Förderung durch den Europäischen Sozial­fonds als Kofinanzierung eingesetzt werden können,

 

Für die Ko-Finanzierung der Aufgaben des Handlungskonzeptes Schule & Arbeitswelt stehen im Hauptschulbereich 20 Planstellen zur Verfügung, die nach Bewilligung der Anträge der Träger jeweils gesondert zugewiesen werden.

 

Die Schulämter in den kreisfreien Städte erhalten in diesem Jahr Planstellen für Brennpunktaufgaben. Diese sind den Erläuterungen zu entnehmen. Es ist dafür Sorgezu tragen, dass diese zielgerichtet und gebündelt zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern in schwierigem sozialem Umfeld zum Einsatz kommen.

 

Im Hinblick auf die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die bisher in die H 10 aufge­nommen wurde und für die künftig ein entsprechendes Angebot des Bildungsgangs „Einjährige Berufsfachschule" vorzuhalten sein wird, ist mit den zuständigen Berufli­chen Schulen Kontakt aufzunehmen, um mit ihnen gemeinsam die Planstellen- und Personalvoraussetzungen dafür sicher zu stellen. Die Beruflichen Schulen sind über ihr PZV diesbezüglich informiert.

 

2. Förderzentren

 

Aufgaben der sonderpädagogischen Förderung sind Prävention, Integration und Un­terricht in den Förderzentren. Die Planstellenzuweisung erfolgt in allen Förderschwer­punkten unabhängig vom Förderort.

 

Prävention erfolgt schwerpunktmäßig im vorschulischen Bereich in den Förder­schwerpunkten Sprache, Sehen und Hören. Präventionsangebote im schulischen Be­reich sollen vor allem auf die Eingangsphase der Grundschule- ausgerichtet sein. Da­bei können durch die Förderzentren auch Angebote im Entwicklungsbereich Wahr­nehmurig und Bewegung vorgehalten werden. Leseintensivmaßnahmen sind bei Be­darf anzubieten. Den Umfang seiner Präventionsangebote legt das Förderzentrum auch nach regionalen sonderpädagogischen Erfordernissen und den Vorgaben des Schulamtes fest.

 

Integration von Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf soll ausgeweitet werden. Dabei ist wie bisher auf eine ausgewogene Zu­teilung der Sonderpädagogikstunden für integrative, Maßnahmen und für den Unter­richt in den Förderzentren zu achten.

 

Für Klassenbildungen und Stundenplangestaltung an Förderzentren mit dem Schwerpunkt Lernen gilt weiterhin kein Klassenteiler. Klassengrößen mit weniger als 11 Schülerinnen und Schülem sind mit dem Schulamt abzustimmen.

Bei der Stundenplangestaltung ist neben der „empfohlenen Fächerverteilung" bei

15 Kindern pro Klasse der themenzentrierte, fächerübergreifende Unterricht in Projek­ten und Vorhaben zu berücksichtigen.

 

Bei intensiven sprachheilpädagogischen und sprechfördernden Maßnahmen im Vor­feld der Schule kann von einem deutlich verringerten Bedarf an Sprachförderung im Schulbereich ausgegangen werden. Dem wird durch das Sprachfbrdernetz im Ele­mentarbereich Rechnung getragen. Es umfasst nicht nur die sprachheilpädagogische Förderung in Kindertageseinrichtungen, sondern auch eine allgemeine Sprachförde­rung durch entsprechende Fortbildungen für Erzieherinnen und Erzieher. Diese Arbeit soll von den Schulämtern bei ihrer Zuweisung verstärkt berücksichtigt werden. Es wird mittelfristig angestrebt, dass jede Kindertageseinrichtung im Lande sprachheilpädago­gisch versorgt wird.

 

Dia Förderzentren entwickeln ein Konzept zur Beratung und Unterstützung der Schu­leri in ihrem Einzugsbereich im Förderschwerpunkt soziale und emotionale Ent­wicklung. In jedem Schulamt ist eine Lehrkraft bestellt, die das kreisweite Aufgaben­gebiet, die notwendige Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe Im Bereich schulischer Erziehungshilfe zu koordinieren und das Schulamt in besonders schwierigen Einzelfällen zu beraten, wahrnimmt. Dafür stehen jedem Schulamt zusätzlich zwei Wochenstunden zur Verfügung.

 

Auf Umschulungen von Schülerinnen und Schülern von Förderzentren mit dem Schwerpunkt Lernen an Förderzentren mit dem Schwerpunkt Geistige Entwick­lung nach Klassenstufe 4 soll in der Regel verzichtet werden (Ausnahme: Unfall oder progrediente Krankheit). Die durchschnittlichen Klassengrößen von 8 Schülerinnen und Schülern in Förderzentren mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung soll nicht unterschritten werden. In der Werkstufe soll die Klassengröße durchschnittlich 10 Schülerinnen und Schüler betragen.

 

Die Förderzentren mit den Schwerpunkten geistige und körperliche Entwicklung sollen gemeinsam mit ihren Trägern Konzepte für offene Ganztagsschulen entwickeln und diese umsetzen.

 

Es sollen weiterhin in jedem Förderzentrum mit Schülerinnen und Schülern in der Sokundarstufe I mindestens zwei Wochenstunden für Berufswahlorientierung einge­setzt werden, Hierzu soll eine Lehrkraft mit dem Aufgabengebiet „Berufsorientierung" benannt werden, die den Berufswahlprozess jeder Schülerin und jedes Schülers in den letzten beiden Schuljahren individuell begleitet. Jedes Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Lernen wirkt daraufhin, geeigneten Schülerinnen und Schülern zu er­möglichen, die an Hauptschulen eingerichteten Flexiblen Übergangsphasen zu besu­chen, und beteiligt sich entsprechend der Schülerzahl an deren Unterrlchtsversorgung.

 

Für die Ko-Finanzierung der Aufgaben des Handlungskonzeptes Schule & Arbeitsweit stehen den Förderzentren mit dem Schwerpunkt Lernen 15 Planstellen zur Verfügung, die nach Bewilligung der Anträge der Träger jeweils gesondert zugewiesen werden.

 

Deer Staatlichen Internatsschule für Hörgeschädigte wird weiterhin 1,0 Planstelle für zusätzlichen gebärdensprachlichen Unterricht zugewiesen.

 

3. Realschulen

 

Von den zugewiesenen Realschulplanstellen sind 10 % für die Disposition durch die Schulämter gesperrt, um ggf. auf ein verändertes Schulwahlverhalten reagieren zu können. Die Freigabe erfolgt, wenn die Entwicklung der betreffenden Schülerströme absehbar ist.

Für die Realschulen gilt der Klassenteiler für die Klassenstufen 5, 7 und 9. Er kann bei Überschreitung der Zahl 29 angewendet werden. Dort, wo es pädagogisch sinnvoll und organisatorisch möglich ist, kann auf eine Teilung von Klassen mit mehr als 29 Schülerinnen und Schülern im Einvernehmen mit den schulischen Gremien ver­zichtet werden.

 

Klassengrößen mit 17 und weniger Schülerinnen und Schülern sind mit dem Schulamt abzustimmen.

 

Wo es die örtlichen Gegebenheiten ermöglichen, soll in geeigneten Fächern jahr­gangs- und/oder klassenübergreifend gearbeitet werden. Es ist darauf hinzuwirken, dass organisatorisch verbundene und benachbarre Schulen auch schulartübergreifen­de Unterrichtsangebote verwirklichen.

 

Wahlpflichtkurse in Schulen, die in den Klassenstufen 9 und 10 zusammen höchs­tems 70 Schülerinnen und Schüler aufweisen, sollen eine Durchschnittsfrequenz von mindestens 12 haben (hierfür sind Planstellenanteile in Spalte 14 der Anlage 3.1 vor­gesehen). Liegen die Schülerzahlen in den genannten Klassenstufen über 70, soll die Durchschnittsfrequenz mindestens 16 betragen. Wenn die zweite Fremdsprache in kleinen Gruppen nicht jahrgangsilbergreifend angeboten werden kann, besteht die Möglichkeit, die Zahl der Wochenstunden auf drei zu reduzieren.

 

4. Personalbewirtschaftung

 

Termine:

 

1. Kreisübergreifende Versetzungsrunde Typ A

- Haus des Sports, Kiel, Winterbeker Weg 48 (043116486-129) -

03.05.2007        09.00 Uhr - 10.45 Uhr RS

03.05.2007        11.00 Uhr - 12.00 Uhr SOS

03.05.2007        13,30 Uhr - 16.00 Uhr GHS

 

2. Einstellungsrund® Typ 8 (Verbeamtungen und unbefristete Verträge)

Arbeitsgruppe, Raum 124, MBF

04.-06.06.2007

18.+ 19.06 2007 '

 

Im Übrigen verweise ich auf den Zeitplan vom November 2006.

 

Dr. Doris Köster-Bunselmeyer

 

 

Anm.: Die Anlagen zu diesem Erlass sind hier nicht abgebildet.


Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein