Eigenverantwortung 

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Berichterstattung von Schulen
im Rahmen gestärkter Eigenverantwortung
Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 1 . Juli 1 997 - III 303 - (NBI.MBWFK.Schl.-H. 1997 S. 308)

Im Rahmen der Stärkung schulischer Eigenverantwortung stehen für die Berichterstattung von Grund-, Haupt- sowie Grund- und Hauptschulen über die Entwicklung des Schulprogrammes einschließlich seiner Überprüfung für bis zu zehn Schulen je zwei Ausgleichsstunden bis Schuljahresende 1997/98 zur Verfügung. Gesucht werden Schulen, die ihr Schulprogramm oder Ansätze dazu schriftlich niedergelegt haben und daran weiter arbeiten wollen. Neben Fortbildungsmöglichkeiten sind Erfahrungsaustausch untereinander und Vernetzung der Schulen vorgesehen. Teilnehmende Schulen verpflichten sich zur Berichterstattung zum Schuljahresende 1997/98, eine Dokumentation wird angestrebt.
Anträge auf Teilnahme mit Kurzbeschreibung der Schulprogrammpunkte und ihrer vorgesehenen Überprüfung richten Sie bitte formlos über das zuständige Schulamt bis zum 20. August 1997 an:
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Referat III 303
Gartenstraße 6 24103 Kiel
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Rainer Simon, Referat III 303, Telefon (0431 ) 988-24 13.


Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein