Anträge und Bewerbungen für das Schuljahr 2010/11

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siehe auch: Vorgriffsstunde

Anträge und Bewerbungen für das Schuljahr 2010/11
Runderlass des Ministeriums für Bildung und Frauen
vom 8. September 2009 - III 138 /III 139 - 0331.0-3 –
(NBI.MBF.Schl.-H. 2009 S. 275)

Alle Lehrkräfte, die zum Schuljahr 2010/11
- eine Ermäßigung oder Erhöhung ihrer Unterrichtsverpflichtung (Teilzeitbeschäftigung, auch in Form eines Sabbatjahres) oder Beurlaubung ohne Dienstbezüge bzw. deren Beendigung,
- eine Versetzung aus persönlichen Gründen an eine andere Schule des Landes Schleswig-Holstein (Versetzungswünsche für das Schuljahr 2009/10, denen nicht entsprochen werden konnte, müssen wiederholt werden),
- eine Versetzung im Einigungsverfahren zwischen den Ländern (Ländertauschverfahren),
- eine Freigabeerklärung für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren in anderen Bundesländern,
- die Versetzung in den Ruhestand gemäß § 36 LBG,
- die Entlassung oder Kündigung
beantragen wollen, werden zur Vorbereitung der Personalplanung gebeten, diese Anträge bis spätestens zum

15. November 2009 (Eingang im MBF)

auf dem Dienstwege einzureichen. Um eine verlässliche Planung und Unterrichtsversorgung sicherzustellen, wird darum gebeten, Anträge auf Altersteilzeitbeschäftigung (Schwerbehinderte im Beamtenverhältnis sowie Lehrkräfte im Beschäftigtenverhältnis) ebenfalls zum genannten Termin einzureichen. Spätestens müssen diese Anträge mindestens drei Monate vor Beginn der Altersteilzeit gestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Altersteilzeitbeschäftigung für Schwerbehinderte im Beamtenverhältnis nach derzeitiger Rechtslage vor dem 1. Januar 2013 beginnen muss.
Im Rahmen der „Dezentralisierung von Verantwortung im Schulbereich" sowie „Weiterentwicklung der beruflichen Schulen zu Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ)" gelten die Regelungen dieser Erlasse mit der Maßgabe, dass die erforderlichen Anträge bei der zuständigen Schule zu stellen sind.
Erst- und Wiederholungsbewerbungen für den allgemein bildenden Schuldienst und Förderzentren (Punkt 3.1) sind an das Ministerium für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein zu richten, es sei denn, es handelt sich um eine Bewerbung auf eine im Rahmen der Dezentralisierung ausgeschriebene Stelle. Erst- und Wiederholungsbewerbungen für den berufsbildenden Schuldienst (Punkt 3.2) sind an die Schulen zu richten.
Anträge, die nach den in diesem Erlass gesetzten Fristen eingehen, können nur noch in besonders begründeten, schriftlich darzulegenden Ausnahmefällen berücksichtigt werden.

1 Versetzungen

Über Versetzungsanträge von Lehrkräften der berufsbildenden Schulen entscheiden die Schulleiterinnen und Schulleiter im Einvernehmen mit den aufnehmenden Schulen innerhalb der Schulart. Einvernehmliche Versetzungen von Lehrkräften der Gymnasien und Gesamtschulen werden von den Schulleiterinnen und Schulleitern bis zur verwaltungsmäßigen Umsetzung vorbereitet.
Für die Lehrkräfte der übrigen Schularten und bei schulartübergreifenden Versetzungen gilt:
Über Anträge auf kreisinterne Versetzung im Bereich der Grund-, Haupt-, Real-, Regional-, Gemeinschaftsschulen und Förderzentren entscheiden die Schulämter, soweit es sich nicht um schulartübergreifende Versetzungen handelt.
Über Versetzungsanträge von Lehrkräften dieser Schularten in einen anderen Kreis oder an eine andere Schulart entscheidet das Ministerium für Bildung
und Frauen des Landes Schleswig-Holstein.
Zu Versetzungsanträgen werden zunächst Zwischenbescheide erteilt.

2 Ländertausch

Mit dem Beschluss vom 10.05.2001 hat die KMK ein Bewerbungs- und Auswahlverfahren sowie ein Einigungsverfahren (Lehreraustauschverfahren) beschlossen.
2.1 Im Bewerbungs- und Auswahlverfahren können im Schuldienst befindliche Lehrkräfte an Bewerbungsverfahren in anderen Bundesländern teilnehmen. Dabei sind sie verpflichtet, ihrer Bewerbung eine Erklärung über die Freigabe seitens ihrer Dienststelle beizufügen.
Freigabeerklärungen sollen so großzügig wie möglich unter Beachtung dienstlicher Interessen erteilt werden. Die Länder sind übereingekommen, eine Freigabeerklärung in der Regel nicht später als zwei Jahre nach der Erstantragstellung auf Freigabe zu erteilen. Die Freigabeerklärung ist auf dem Dienstweg bis zum 15. November 2009 formlos zu beantragen. Freigabeerklärungen aus einem späteren aktuellen Anlass müssen schnellstmöglich beantragt werden.
Die Freigabe wird bis zum 31. Mai 2010 bzgl. der Entscheidung des aufnehmenden Bundeslandes befristet.
Die Übernahme erfolgt grundsätzlich zum Schuljahresbeginn. Der Wechsel in ein anderes Bundesland zum 1. Februar eines Jahres ist nur in Ausnahmesituationen im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens möglich.
2.2 Im Einigungsverfahren zwischen den Ländern (Lehrkräfteaustauschverfahren) können Lehrkräfte insbesondere aus sozialen Gründen, z.B. zur Familienzusammenführung, einen Antrag auf Übernahme in ein anderes Bundesland stellen.
Das Einigungsverfahren zwischen den Ländern (Lehrkräfteaustauschverfahren) stellt neben dem vorrangigen Bewerbungs- und Auswahlverfahren eine zusätzliche Möglichkeit zum Wechsel in ein anderes Bundesland dar.
Die Übernahme im Tauschverfahren nach SchleswigHolstein bzw. der Tausch in ein anderes Bundesland erfolgt grundsätzlich zum 1. August eines Jahres. Anträge auf Versetzung in ein anderes Bundesland zum Schuljahresbeginn 2010/11 sind bis zum 15. November 2009 vorzulegen.
Der Versetzungsantrag kann im Internet unter www.bildung.schleswig-holstein.de (Service/Formulare) abgerufen werden.

3 Bewerbungen für den Schuldienst

3.1 Bewerbungen für den Schuldienst an allgemein bildenden Schulen und Förderzentren
3.1.1 Für die Einstellung zum Schuljahresbeginn gilt für Erstbewerberinnen und Erstbewerber die Bewerbungsfrist bis zum 31. März 2010.
Für Erstbewerberinnen und Erstbewerber (außer berufsbildende Schulen, siehe 3.2), die zum 31. Januar 2010 ihre Ausbildung beenden, gilt der 15. November 2009 als Bewerbungsschlusstermin für die Einstellung zum Beginn des 2. Schulhalbjahres.
Das Zeugnis über die II. Staatsprüfung kann gegebenenfalls nachgereicht werden.
Bewerbungen, die erst nach Ablauf des Bewerbungstermins eingehen, werden soweit möglich noch bei den anstehenden Personalentscheidungen berücksichtigt.
3.1.2 Die Wiederbewerberinnen und Wiederbewerber für den Schuldienst (außer berufsbildende Schulen, siehe 3.2) müssen bis zum 15. November 2009 formlos schriftlich unter Angabe der Bewerbernummer erklären, dass sie ihre Bewerbung aufrechterhalten. Zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen (z.B. Wohnortwechsel, gewünschter Unterrichtseinsatz) sind hierbei anzuzeigen.
3.1.3 Alle Erst- und Wiederholungsbewerberinnen und -bewerber für allgemein bildende Schulen und Förderzentren, die sich im Ministerium für Bildung und Frauen bewerben, erhalten eine Eingangsbestätigung.
3.1.4 Im Rahmen der „Dezentralisierung von Verantwortung im Schulbereich" erfolgen in den Kreisen/ kreisfreien Städten für die jeweiligen Schularten gesonderte Stellenausschreibungen im Internet unter www.bildung.schleswig-holstein.de (Stellenmarkt Schule/Stellen im Schuldienst) ab April 2010.
3.2 Bewerbungen für den berufsbildenden Schuldienst Bewerberinnen und Bewerber für den berufsbildenden Schuldienst bewerben sich direkt auf Stellenausschreibungen der berufsbildenden Schulen, die im Internet sowohl unter
www.bildung.schleswig-holstein.de (Stellenmarkt Schule/Stellen im Schuldienst) als auch auf den Homepages der Schulen veröffentlicht werden. Die Bewerbungstermine sind den jeweiligen Ausschreibungen zu entnehmen. Initiativbewerbungen sind möglich.

4 Vorbereitungsdienst

Beginn des Vorbereitungsdienstes
Der Vorbereitungsdienst
- zum 1. Schulhalbjahr beginnt am 1. August (Bewerbungsschlusstermin: 1. April des entsprechenden Kalenderjahres)
- zum 2. Schulhalbjahr beginnt am 1. Februar (Bewerbungsschlusstermin: 1. Oktober des vorhergehenden Kalenderjahres),
die Termine für den Dienstantritt in der Schule werden durch die Schulaufsicht festgelegt. Die Termine für die Einführungsveranstaltungen des IQSH werden vom IQSH mitgeteilt.
Der Vorbereitungsdienst kann auf Antrag in Teilzeit bei Vorliegen der entsprechenden Vorraussetzungen des § 62 Abs. 1 Satz 2 LBG durchgeführt werden. Ein Wechsel des Beschäftigungsumfangs im Verlauf der Ausbildung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Die Gesamtdauer des Vorbereitungsdienstes verlängert sich entsprechend. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Bewerbungssachbearbeitung im Ministerium. Weitere Informationen sind unter www.bildung. schleswig-holstein.de (Stellenmarkt Schule/Einstellung in den Vorbereitungsdienst) einsehbar.

5 Quereinstieg
Wenn keine Laufbahnbewerberinnen oder -bewerber (mit 1. Staatsexamen) für den Vorbereitungsdienst zur Verfügung stehen, können Interessentinnen und Interessenten mit universitärem Abschluss (Diplom,
Magister oder Master) oder mit dem Abschluss einer gleichgestellten Hochschule (nicht Fachhochschulabschlüsse) in einen zweijährigen Vorbereitungsdienst eingestellt werden.
Nach den bisherigen Erfahrungen ist die Einstellung von Quereinsteigern nur in einzelnen Schularten (zuletzt an berufsbildenden Schulen) und hier nur in bestimmten Fächern bzw. Fachrichtungen möglich.

6 Seiteneinstieg

Bewerberinnen und Bewerber ohne Staatsexamina, aber mit universitärem Abschluss (Diplom, Magister oder Master) oder mit dem Abschluss einer gleichgestellten Hochschule (nicht Fachhochschulabschlüsse) in einem dringend benötigten Fach oder in einer dringend benötigten Fachrichtung und mit anschließender mehrjähriger fachlich einschlägiger Berufserfahrung können in eine in der Regel zweijährige berufsbegleitende Qualifikationsphase gemäß Erlass „Einstellungen von Bewerberinnen und Bewerbern ohne Lehrbefähigung (Sonderregelung „Seiteneinstieg") in den Schuldienst des Landes Schleswig-Holstein" vom 23. Juni 2008 (NBI. MBF. Schl.-H. 2008 S. 253) eingestellt werden.
Diese Qualifizierungsphase kann auf Antrag auch in Form einer Teilzeitbeschäftigung mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit durchgeführt werden. In diesem Fall verlängert sich die Dauer der Qualifizierungsphase.
Die aktuell benötigten Fächer bzw. Fachrichtungen für Quereinsteigerinnen und -einsteiger sowie Seiteneinsteigerinnen und -einsteiger sind zusammen mit weiteren Informationen zum Bewerbungsverfahren im Internet unter www.bildung.schleswig-holstein.de (Stellenmarkt Schule/Quer- und Seiteneinstieg) abrufbar.

7 Information beurlaubter und abgeordneter Lehrkräfte

Alle Schulleiterinnen und Schulleiter setzen die aus ihren Kollegien beurlaubten und abgeordneten Lehrkräfte über die Regelungen dieses Erlasses umgehend in Kenntnis, um ihnen eine fristgerechte Antragstellung zu ermöglichen.

8 Anträge

Die Antragstellung muss mit den hierfür vorgesehenen Vordrucken erfolgen. Die aktuellen Vordrucke können aus dem Internet unter www.bildung.schleswig-holstein.de (Service/Formulare) abgerufen werden.

In Vertretung
Jost de Jager
Staatssekretär

 

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