Anmeldung an den weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2016/2017 Seite drucken

Siehe auch Übergang an die weiterführenden allgemein bildenden Schulen zum Schuljahr 2017/2018
Siehe auch Anmeldeschein
Siehe auch Orientierungsstufe-Anmeldung

Anmeldung an den weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2016/17
Runderlass des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 8. September 2015 - III 311

Nach § 2 der Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVo) vom 18. Juni 2014 (NBl.MBW. S.151) und § 2 der Landesverordnung über die Sekundarstufe I der Gymnasien (Schulartverordnung Gymnasien - SAVOGym) vom 18. Juni 2014 (NBl. MBW. S.158) sowie der §§ 6 und 7 der Landesverordnung über Grundschulen vom 22. Juni 2007 (zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Juni 2014 (NBl. MBW. S.143)) werden die Termine für das Verfahren des Übergangs in die weiterführenden Schulen wie folgt festgesetzt:

1. Grundschulen informieren
Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer der Jahrgangsstufe 4 in der Grundschule unterrichten bis spätestens zum 22. Januar 2016 (§ 7 Landesverordnung über Grundschulen) die
Eltern über den Ablauf des Informations- und Anmeldeverfahrens in allen weiterführenden allgemein bildenden Schulen.

2. Entwicklungsbericht
Die Eltern erhalten mit dem Zeugnis bzw. als Zeugnis zum Schulhalbjahr einen Entwicklungsbericht (§§ 6 und 7 Landesverordnung über Grundschulen in Verbindung mit dem Erlass
vom 3. September 2015 „Zeugnisse in der Grundschule und Entwicklungsbericht zum Übergang an die weiterführenden allgemein bildenden Schulen“ (NBl. MSB. S. 258)). Zu
Beginn des zweiten Halbjahres laden die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer die Eltern gemeinsam mit ihrem Kind zu einer verpflichtenden Einzelberatung ein und besprechen mit
ihnen den Entwicklungsbericht.

3. Information der weiterführenden allgemein bildenden Schulen
Die untere Schulaufsichtsbehörde teilt den Schulleitungen der Grundschulen die Beratungstermine der aufnehmenden Schulen bis zum 8. Januar 2016 mit. In den aufnehmenden
Schulen erfolgen Informationsveranstaltungen bis zum 19. Februar 2016. Hier stellen sich die einzelnen Schulen der Schularten mit ihren spezifischen Zielen, Anforderungen und Arbeitsweisen vor.

4. Individuelle Beratung der Eltern durch die weiterführenden allgemein bildenden Schulen
Die Schulen ermöglichen auf Wunsch der Eltern eine individuelle Beratung bis zum 19. Februar 2016.

5. Anmeldezeitraum
Die Eltern melden ihr Kind bei der Schule im Anmeldezeitraum vom 22. Februar bis zum 3. März 2016 an. Eine Verkürzung oder Ausweitung dieses Anmeldezeitraums ist nicht
zulässig.

6. Anmelde- und Aufnahmebestätigung
Das Anmelde- und Aufnahmeverfahren ist gesondert geregelt.

Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein