SchulG 1990 § 131 Staatskirchenvertrag nicht mehr gültig!

§ 139 SchulG 2007: Staatskirchenvertrag

Neu geregelt in § 139 SchulG 2007

Der Vertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den evangelischen Landeskirchen in Schleswig-Holstein vom 23. April 1957 (GVOBl. Schl.-H. S. 73) bleibt auch gegenüber der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche als Rechtsnachfolgerin in diesem Vertrag unberührt.