SchulG 1990 § 93 Lehrerkonferenz nicht mehr gültig! |
Neu geregelt in § 64 SchulG 2007
(1) Die Lehrerkonferenz berät die Schulleiterin oder den Schulleiter bei der Erfüllung der
Aufgaben und erörtert alle für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit in der Schule
notwendigen Maßnahmen, soweit sie von der Sache her ein Zusammenwirken der Lehrkräfte
erfordern. Die Lehrerkonferenz setzt sich zusammen aus den Lehrkräften als stimmberechtigte
Mitglieder sowie den sozialpädagogischen Fachkräften und den Lehrkräften in Ausbildung
als Mitglieder mit beratender Stimme.
(2) Die Lehrerkonferenz ist zuständig für
1. die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte für die Schulkonferenz,
soweit nicht alle Lehrkräfte Mitglieder der Schulkonferenz sind; wählbar sind nur
Lehrkräfte, die mindestens acht Wochenstunden Unterricht erteilen oder in entsprechendem
Umfang tätig sind,
2. die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte für den
Schulleiterwahlausschuß; wählbar sind nur Lehrkräfte, die mit mindestens der Hälfte
ihrer Pflichtstundenzahl an der Schule unterrichten oder in entsprechendem Umfang tätig
sind,
3. die Vorbereitung von Angelegenheiten, die in der Schulkonferenz behandelt werden,
4. Empfehlungen an die Schulkonferenz.
(3) Die Lehrerkonferenz berät und beschließt im Rahmen der geltenden Rechts- und
Verwaltungsvorschriften insbesondere über
1. Grundsätze für ein abgestimmtes Vorgehen in Erziehungsfragen,
2. Grundsätze für die Koordinierung von Unterrichtsinhalten und -methoden,
3. Grundsätze für die Aufstellung des Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplanes sowie
Grundsätze über die Verteilung der Verwaltungsarbeit auf die Lehrkräfte,
4. den Antrag auf Überweisung in eine andere Schule mit dem gleichen
Bildungsabschluß nach § 45 Abs: 3 Satz 1 Nr. 5 und die Entscheidung über Widersprüche
gegen Ordnungsmaßnahmen nach § 45 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4; sie hat der Schulkonferenz
über ihre diesbezüglichen Beschlüsse und ihre Gründe dafür zu berichten,
5. Angelegenheiten der Fortbildung der Lehrkräfte,
6. Lehr- und Lernmittel nach Vorschlägen der Fachkonferenzen.